Am 4. März entscheiden wir an der Urne über zwei nationale und eine kantonale Vorlage.
Die aus der SP hervorgehende kantonale Volksinitiative “Zahlbares Wohnen für alle” kommt am 4. März zur Abstimmung, nachdem der Kantonsrat diese im letzten Jahr abgelehnt hat. Die Initiative fordert, dass die staatliche Einmischung in den Luzerner Wohnungsmarkt zugunsten von gemeinnützigem Wohnungsbau noch weiter ausgebaut wird. Kantonales Wohnbauland bzw. kantonale Liegenschaften sollen “zu tragbaren Bedingungen” an Gemeinden oder gemeinnützige Bauträger verkauft oder im Baurecht abgegeben werden.” Für die Finanzierung aller kantonalen Fördermassnahmen im Wohnungsbau soll ein Fonds erstellt werden. In diesen sollen während 10 Jahren Beiträge in Höhe von mindestens 0.1‰ der bei der Gebäudeversicherung Luzern (GLV) versicherten Werte fliessen. Nach den heutigen Versicherungswerten entspricht dies jährlichen Einlagen von rund 11 Mio. CHF .
Im Jahr 2015 waren im Kanton Luzern 14’673 von total 190’031 Wohnungen gemeinnützig. Dies entspricht einem Anteil von 7.7% an gemeinnützigen Wohnungen. Damit ist der Kanton Luzern sowohl absolut als auch prozentual an schweizweit dritter Stelle im gemeinnützigen Wohnungsbau. Die Leerstandsquote im Kanton Luzern nahm in den letzten fünf Jahren stetig zu.
Somit ist — insbesondere im Hinblick auf die derzeitige finanzielle Lage des Kantons — zurzeit die Notwendigkeit weiterer Fördermassnahmen grundsätzlich nicht gegeben. Abgesehen von der fehlenden Notwendigkeit, ist auch die Effektivität der hier gewünschten Fördermassnahmen fraglich. Der Kanton Luzern besitzt sehr wenig Wohnungen bzw. Wohnbauland und die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau fällt primär in den Aufgabenbereich der einzelnen Gemeinden.
Die Jungfreisinnigen des Kantons Luzern empfehlen einstimmig, die Initiative abzulehnen.
Der Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 bedingt eine Verfassungsänderung und unterliegt damit dem obgligatorischen Referendum. Die Bundesverfassung sieht vor, dass sowohl die direkte Bundessteuer als auch die Mehrwertsteuer nur bis Ende 2020 vom Bund erhoben werden dürfen. Mit der Finanzordnung 2021 soll dieses Recht bis 2035 verlängert werden. Die beiden Steuern machen mit 43515 Mio. CHF pro Jahr rund 65% der Gesamteinnahmen des Bundes aus. Damit sind sie essenziel für die Finanzierung der Bundesaufgaben.
Die Jungfreisinnigen des Kantons Luzern empfehlen klar die Annahme der Vorlage.
Die Volksinitiative “Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)”, besser bekannt als “No-Billag-Initiative”, fordert primär die Abschaffung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Ausserdem darf der Bund bei Annahme der Initiative keine Radio- und Fernsehstationen subventionieren, und in Friedenszeiten keine eigenen Stationen betreiben.
Heute müssen die Empfangsgebühren von Privathaushalten und von Unternehmen bezahlt werden. Durch die Erhebung dieser Gebühren werden jährlich rund 1.37 Mia. CHF eingenommen. Davon fliessen über 90% in die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Lediglich 4.7% der Einnahmen kommen der Finanzierung lokaler und regionaler Radio- und Fernsehveranstalter mit Service-Public-Auftrag zugute. Ausserdem müssen für die Erhebung der Empfangsgebühren weitere 4.3% der Einnahmen , rund 5.5Mio. CHF, ausgegeben werden.
Die Jungfreisinnigen des Kantons Luzern empfehlen mit grosser Mehrheit, die Initiative anzunehmen.
Hinweis: Als Lokalpartei fassen wir keine Parolen zu nicht städtischen Abstimmungen, sondern schliessen uns der Parolenfassung unserer kantonalen Partner-Partei, den Jungfreisinnigen des Kantons Luzern, an.
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